AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vorbemerkung

 

Der Auftraggeber erklärt sich durch seine Auftragserteilung mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten die Geschäftsbedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

§ 1 Vertraulichkeit

 

Sämtliche von uns bekanntgegebenen Unterlagen und Informationen sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln. Es ist dem Auftraggeber vollumfänglich untersagt ohne unsere Einwilligung, die erlangten Unterlagen und Informationen die im Zusammenhang mit dem Objekt stehen einem Dritten weiterzugeben. Erhält ein Dritter durch den Auftraggeber Kenntnis von unseren Unterlagen und Informationen und gelangt der Dritte oder sonstige Personen dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten, welche im Erfolgsfall angefallen wäre.

 

§ 2 Doppeltätigkeit

 

Wir dürfen sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

 

§ 3 Datenschutz

 

Sämtliche Daten dürfen wir nur mit Einwilligung des jeweiligen Eigentümers bekannt geben. Die direkte Kontaktaufnahme mit einem Vertragspartner (Eigentümer) bzw. potentiellen Vertragspartner (Interessent) darf nur mit unserer Einwilligung erfolgen. Werden direkte inhaltliche Absprachen und Verhandlungen trotzdem geführt, so sind wir unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) darüber in Kenntnis zu setzen. Handelt es sich um einen sogenannten Alleinauftrag, so ist eine etwaige frühere Kenntnis über das Objekt des Auftraggebers (Interessenten) unerheblich; in einem solchen Fall hat der Auftraggeber trotzdem die entsprechende Provision gemäß unseren Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.

 

§ 4 Angaben des Eigentümers

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die weitergegebenen Unterlagen und Informationen über das Objekt vom Auftraggeber (Eigentümer) bzw. von einem vom Auftraggeber (Eigentümer) beauftragten Dritten stammen und von uns auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es obliegt dem Kunden, die Richtigkeit dieser Angaben zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Wir übernehmen für die Richtigkeit dieser Angaben keine Haftung. Ebenso übernehmen wir keine Gewähr für einen etwaigen Zwischenverkauf. Unsere Angebote sind freibleibend.

 

§ 5 Vertragsabschluss

 

Kommt es zu einem Vertragsabschluss, so sind wir (oder ein von uns bevollmächtigter Dritter) berechtigt bei diesem Vertragsabschluss persönlich anwesend zu sein. Uns soll eine vollständige Abschrift des Vertrages erteilt werden. Sollten weitere (sonstige) Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen und beschlossen worden sein, so soll uns auch eine Abschrift dieser Vereinbarung erteilt werden.

 

§ 6 Informationspflicht

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einem Vertragsabschluss bei uns nachzufragen, ob die Zusammenführung der Vertragsparteien durch unsere Tätigkeit zustande gekommen ist.

 

§ 7 Provisionsanspruch

 

Wird ein Vertragsabschluss (Kauf-, Miet- oder sonstiger Vertrag) durch unseren Nachweis bzw. Vermittlung geschlossen, ist die vereinbarte/angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällig und zahlbar, sofern der Vertrag nach Abschluss sofort rechtswirksam ist. Sollte eine Provisionshöhe nicht vereinbart sein, gelten nachstehende Provisionssätze:

1.         Private Miet- und Pachtverträge: vom Vermieter bzw. Verpächter 2 Monatskaltmieten bzw. Pachtmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2.         Gewerbliche Miet- und Pachtverträge: vom Mieter bzw. Pächter 3 Monatskaltmieten bzw. Pachtmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.         Verkauf von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum, sonstigem Grundbesitz und eigentumsähnlichen Rechten wie z. B. Erbbaurechten: vom Käufer 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des vereinbarten Kaufpreises nach Abschluss
eines notariellen Kaufvertrages.

Im Übrigen sollen die ortsüblichen Provisionssätze gelten.

 

Uns steht der Provisionsanspruch auch dann zu, wenn der Vertragsabschluss zu anderen -vom eigentlichen Angebot abweichend- Bedingungen oder durch notwendige Ergänzungen und/oder Erweiterungen geschlossen wird. Verhandelt der Verkäufer einen höheren oder einen niedrigeren als den ursprünglich ausgehandelten Kaufpreis, so soll der letztverhandelte Kaufpreis bei Berechnung unserer Provision maßgeblich sein.

 

Ferner besteht der Provisionsanspruch auch, wenn der Erwerb des Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder ein Vertrag mit dem Mieter als Untermietvertrag geschlossen wird, sofern der Mieter zur Untermietung berechtigt ist. Gleiches gilt auch im Falle eines Pachtvertrages.

 

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf unserer Tätigkeit erfolgt.

 

§ 8 Vollmachten

 

Der Auftraggeber erteilt einem jeden von uns Vollmacht zur Einsichtnahme in behördliche Akten, in die Grundakten und in das Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt sowie in Informations- und Einsichtsrechte der jeweiligen Wohnungs- und Teileigentumseinheit.

 

§ 9 Aufwendungsersatz

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns die entstandenen Kosten und Aufwendungen (z. B. Inserierung, Porto- und Telekommunikationskosten und Fahrtkosten) zu erstatten, sofern es zu keinem Vertragsabschluss kommt.

 

§ 10 Haftungsbegrenzung

 

Wir haften nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, soweit der Auftraggeber durch unser Handeln keinen körperlichen Schaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

§ 11 Verjährung

 

Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen bzw. Verjährungsregelungen.

 

§ 12 Gerichtsstand

 

Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche und Verpflichtungen als Gerichtsstand der Sitz unserer Gesellschaft (Düsseldorf) vereinbart. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Auftraggeber nicht über einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland verfügt oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll zwischen den Vertragsparteien durch eine andere Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

§ 14 Sonstiges

 

Andere Vereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung gültig.